Spätestens ab November 2020 müssen für alle öffentlichen Aufträge die Rechnungen elektronisch ausgestellt und versandt werden.
Spätestens ab November 2020 müssen für alle öffentlichen Aufträge die Rechnungen elektronisch ausgestellt und versandt werden.
Die Vorteile der E-Rechnung liegen dabei auf der Hand: Langsame und fehleranfällige Übertragungs- und Verarbeitungsprozesse mittels Papierrechnungen werden durch ein präzises und
sicheres, elektronisches Verfahren ersetzt. Wenn das Thema E-Rechnung für Sie nun auch immer relevanter wird, da Sie beispielsweise Zulieferer öffentlicher Auftraggeber oder gar selbst öffentlicher Auftraggeber sind, möchten wir Ihnen mit diesem Whitepaper 5 wertvolle Praxistipps als Vorbereitung Ihres E-Rechnungs-Projektes an die Hand geben.